Geschäftsbedingungen und Konditionen


1. Auslegung
1.1 In diesen Bedingungen:
„FER“ bedeutet jede Lizenzgebühr, auf die ein Künstler oder Schöpfer gemäß den Artists Resale Rights Regulations 2006 und den Artists Resale Right and Copyright (amendment) Regulations 2023 oder deren Änderungen Anspruch hat, oder jede FER, wie sie von den Regeln und Praktiken einer offiziellen relevanten Verwertungsgesellschaft für FER ausgelegt wird. Käufer“ bezeichnet die Person, die das schriftliche Angebot des Verkäufers für den Verkauf der Waren annimmt oder deren schriftliche Bestellung für die Waren vom Verkäufer angenommen wird; ‚Konsignationsverkauf‘ bezeichnet jede Beziehung, bei der ein Händler oder eine Reihe von Händlern nicht Eigentümer der fraglichen Waren ist, die vom Eigentümer angeboten werden, sondern als Vertreter oder Zwischenhändler für den ‚Eigentümer‘ der Waren handelt und bei der ein Verkauf letztendlich an einen Käufer erfolgt, der durch seinen Kauf der fraglichen Waren das Eigentum an diesen erwirbt.
„Waren“ bedeutet die Waren (einschließlich Teilmengen der Waren oder Teile davon), die der Verkäufer gemäß diesen Bedingungen zu liefern hat; ‚Verkäufer‘ bedeutet LESKOVARFINEART mit Sitz in Stoeßlgasse 1/2/9, 1130 Wien, Österreich; ‚Vertrag‘ bedeutet den Vertrag über den Verkauf und den Kauf der Waren, außer in Bezug auf Waren auf Konsignation; Incoterms“ bedeutet die internationalen Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung; ‚Bedingungen‘ bedeutet die in diesem Dokument dargelegten Standardverkaufsbedingungen und schließt (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen ein; ‚schriftlich‘ und alle ähnlichen Ausdrücke schließen die Übermittlung per Fax und vergleichbare Kommunikationsmittel sowie bestätigte elektronische Post ein.
1.2 Ein Verweis in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als Verweis auf diese Bestimmung in der zum betreffenden Zeitpunkt geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder erweiterten Fassung zu verstehen.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.


2. Grundlage des Verkaufs
2.1 Der Verkäufer verkauft und der Käufer kauft die Waren gemäß dem schriftlichen Angebot des Verkäufers (oder gemäß den Angaben auf der Website des Verkäufers) (falls vom Käufer angenommen) oder gemäß der schriftlichen Bestellung des Käufers (falls vom Verkäufer angenommen), in beiden Fällen vorbehaltlich dieser Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen regeln, zu denen der Käufer ein solches Angebot annimmt oder angeblich annimmt oder eine solche Bestellung abgibt oder vorgibt, sie abzugeben.
2.2 Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers vereinbart wurden.
2.3 Die Angestellten oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, irgendwelche Zusicherungen in Bezug auf die Waren zu machen, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf derartige Zusicherungen verlässt, die nicht schriftlich bestätigt wurden, doch berühren diese Bedingungen nicht die Haftung einer der Parteien für arglistige Täuschung.
2.4 Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung des Verkäufers oder seiner Angestellten oder Beauftragten an den Käufer oder seine Angestellten oder Beauftragten in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurde, wird ausschließlich auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt, und dementsprechend haftet der Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht bestätigt wurden.
2.5 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Ziffern 2.3 und 2.4 sind keine (mündlichen oder schriftlichen) Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen von Mitarbeitern oder Vertretern des Verkäufers verbindlich (und der Käufer kann sich daher nicht darauf verlassen), wenn diese Garantien, Zusicherungen oder Erklärungen nicht vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
2.6 Etwaige Druck-, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder sonstigen Dokumenten oder Informationen des Verkäufers können ohne jegliche Haftung korrigiert werden.

3. Bestellungen und Spezifikationen
3.1 Eine vom Käufer eingereichte Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
3.2 Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der von ihm übermittelten Bestellungen (einschließlich der jeweiligen Spezifikationen) korrekt sind und dass er dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass der Verkäufer den Vertrag gemäß seinen Bedingungen erfüllen kann.
3.3 Menge, Qualität und Beschreibung der Waren sowie deren Spezifikation entsprechen dem Angebot des Verkäufers bzw. der Website (falls vom Käufer akzeptiert) oder der Bestellung des Käufers (falls vom Verkäufer akzeptiert).
3.4 Wenn der Verkäufer die Waren nach einer vom Käufer vorgelegten Spezifikation bearbeitet, stellt der Käufer den Verkäufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit einer Klage wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Geschmacksmusters, Warenzeichens oder sonstiger gewerblicher oder geistiger Eigentumsrechte einer anderen Person, die sich aus der Verwendung der Spezifikation des Käufers durch den Verkäufer ergibt, zugesprochen werden oder die der Verkäufer im Rahmen eines Vergleichs zahlt oder zu zahlen bereit ist.
3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die erforderlich sind, um geltende gesetzliche oder EU-Anforderungen zu erfüllen, oder, wenn die Waren nach der Spezifikation des Verkäufers zu liefern sind, die ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.6 Eine vom Verkäufer angenommene Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstehen, entschädigt.
3.7 Anzahlungen: Wenn der Kaufpreis bei der Bestätigung des Geschäfts nicht vollständig beglichen werden kann, zahlt der Käufer zu Beginn der Transaktion einen vereinbarten Betrag als nicht rückzahlbare Anzahlung, mit der sich der Kunde zum Kauf des Kunstwerks verpflichtet.

4. Preis der Waren
4.1 Der Preis der Waren ist der vom Verkäufer angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben wurde (oder ein angegebener Preis nicht mehr gültig ist), der in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers aufgeführte Preis, der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung gültig ist. „Wenn der Käufer ein Händler oder Kunsthändler ist, ist er dafür verantwortlich, dies zu erklären oder die entsprechenden Beträge an die zuständige Verwertungsgesellschaft zu zahlen. Im Falle eines Endkäufers, der kein Händler oder Kunstsachverständiger ist, stellt der Verkäufer dem Käufer die entsprechenden Beträge in Bezug auf die ARR in Rechnung, die auf dem vereinbarten Wert des Gemäldes basieren, und der Käufer ist verpflichtet, diesen Betrag zu zahlen, bevor die Waren an den Käufer geliefert werden können. Für die Bedingungen, die für Konsignationsverkäufe gelten, siehe Klausel 7.8. „Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, so gilt die vom Verkäufer veröffentlichte Exportpreisliste. Alle angegebenen Preise sind nur 30 Tage lang oder bis zur früheren Annahme durch den Käufer gültig; danach können sie vom Verkäufer ohne Benachrichtigung des Käufers geändert werden.
4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch schriftliche Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten für den Verkäufer widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (wie z. B. Wechselkursschwankungen, Zolländerungen, Erhöhung der Lohn-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), Änderung von Zöllen, Erhöhung von Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), vom Käufer gewünschte Änderungen der Liefertermine, -mengen oder -spezifikationen für die Waren oder Verzögerungen aufgrund von Anweisungen des Käufers oder des Versäumnisses des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben.
4.3 Sofern im schriftlichen Angebot des Verkäufers oder in einer Preisliste des Verkäufers nichts anderes angegeben ist und sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle Preise des Verkäufers ab Werk, und wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, die Waren an einem anderen Ort als in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern, hat der Käufer die Kosten des Verkäufers für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
4.4 Der Preis versteht sich ausschließlich der geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat. Der angegebene Preis versteht sich ausschließlich der FER, die zum Gesamtpreis hinzugerechnet wird. Auf ARR wird keine Mehrwertsteuer erhoben.“
4.5 Die Kosten für Paletten und Mehrwegbehälter werden dem Käufer zusätzlich zum Preis der Waren in Rechnung gestellt, jedoch wird dem Käufer eine vollständige Gutschrift erteilt, sofern sie zurückgegeben werden.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen kann der Verkäufer dem Käufer den Preis der Waren zusammen mit FER bei oder jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung stellen, es sei denn, die Waren sind vom Käufer abzuholen oder der Käufer nimmt die Waren zu Unrecht nicht ab; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen oder (je nach Fall) der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
5.2 Der Käufer hat den Preis für die Waren (abzüglich eines dem Käufer zustehenden Rabatts, jedoch ohne weitere Abzüge) zum Zeitpunkt des Verkaufs im Falle des Kaufs von der Website des Verkäufers oder anderweitig innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung des Verkäufers zu zahlen, und der Verkäufer ist berechtigt, den Preis zurückzufordern, ungeachtet dessen, dass die Lieferung nicht stattgefunden hat und das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Zahlungsquittungen werden nur auf Verlangen ausgestellt.
5.3 Leistet der Käufer keine Zahlung am Fälligkeitstag, so kann der Verkäufer unbeschadet anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsmittel:
5.3.1 den Vertrag kündigen oder alle weiteren Lieferungen an den Käufer aussetzen;
5.3.2 jede vom Käufer geleistete Zahlung für die Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren) zu verwenden, die der Verkäufer für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Käufer); und
5.3.3 dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem etwaigen Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank in Rechnung zu stellen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist (wobei ein Teil eines Monats für die Zinsberechnung wie ein voller Monat behandelt wird).

6. Lieferung
6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt durch Abholung der Waren durch den Käufer beim Verkäufer zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, falls der Verkäufer einen anderen Lieferort vereinbart hat, durch Lieferung der Waren an diesen Ort durch den Verkäufer.
6.2 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur annähernd, und der Verkäufer haftet nicht für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Die Lieferfrist ist nicht wesentlich für den Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat ihr vorher schriftlich zugestimmt. Der Verkäufer kann die Waren mit angemessener Vorankündigung an den Käufer auch vor dem angegebenen Liefertermin liefern.
6.3 Wenn der Verkäufer die Waren (oder eine Teillieferung) aus einem anderen Grund als einem Grund, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, oder aus einem Verschulden des Käufers nicht liefert und der Verkäufer dementsprechend gegenüber dem Käufer haftet, ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag begrenzt, der den Preis der nicht gelieferten Waren übersteigt, der dem Käufer (auf dem billigsten verfügbaren Markt) für ähnliche Waren als Ersatz für die nicht gelieferten Waren gezahlt wird.
6.4 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder erteilt er dem Verkäufer keine angemessenen Lieferanweisungen zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt (außer aus Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Käufers liegen, oder aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers), so kann der Verkäufer, ohne Einschränkung anderer dem Verkäufer zur Verfügung stehender Rechte oder Rechtsmittel:
6.4.1 die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
6.4.2 die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Käufer den über den Vertragspreis hinausgehenden Betrag in Rechnung stellen oder dem Käufer eine etwaige Unterschreitung des Vertragspreises in Rechnung stellen.

7. Risiko und Eigentum
7.1 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Käufer über:
7.1.1 Im Falle von Waren, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern sind, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
7.7.2 im Falle von Waren, die nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern sind, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
7.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs an den Waren oder einer anderen Bestimmung dieser Bedingungen geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises für die Waren und alle anderen Waren, deren Verkauf an den Käufer vereinbart wurde und für die zu diesem Zeitpunkt eine Zahlung fällig ist, in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
7.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, hat der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu verwahren und die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter aufzubewahren und ordnungsgemäß zu lagern, zu schützen und zu versichern und als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen, wobei der Käufer die Waren jedoch im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen oder verwenden darf.
7.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und vorausgesetzt, dass die Waren noch vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), kann der Verkäufer vom Käufer jederzeit die Herausgabe der Waren an den Verkäufer verlangen und, falls der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommt, alle Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten und die Waren zurücknehmen.
7.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die im Eigentum des Verkäufers verbleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten; tut der Käufer dies jedoch, gelten alle vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Beträge (ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) als sofort fällig und zahlbar.
Konsignationsverkäufe
7.6 Bei Konsignationsverkäufen, bei denen der Verkäufer und eventuell andere Zwischenhändler als Vertreter oder Untervertreter des Eigentümers oder des Verkäufers handeln, um an einen Käufer zu verkaufen, wird davon ausgegangen, dass weder der Verkäufer noch die Zwischenhändler unter irgendwelchen Umständen ein Eigentumsrecht an den angebotenen oder verkauften Waren erworben haben, so dass diese Parteien nicht verpflichtet sind, die FER zu erklären oder zu zahlen, es sei denn, der Verkäufer oder einer der Zwischenhändler in der Kette hat sich ausdrücklich bereit erklärt, die betreffenden Waren vor dem Weiterverkauf zu kaufen und dadurch das Eigentumsrecht an den Waren zu erwerben; in diesem Fall ist der Käufer für die Zahlung der FER verantwortlich. In diesem Fall ist der Käufer für die Zahlung der ARR verantwortlich. Bei Konsignationsvereinbarungen haften der Verkäufer und/oder etwaige Vermittler jedoch für den Verlust oder die Beschädigung der Waren, so dass sie über eine angemessene Versicherung zur Deckung solcher Risiken verfügen müssen. Nichts in der Konsignationsbeziehung zwischen den Parteien impliziert oder begründet von sich aus einen Verkauf, es sei denn, es handelt sich um einen Vertrag zwischen diesen Parteien oder einigen von ihnen.

8. Garantien und Haftung
8.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen garantiert der Verkäufer, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung mit ihrer Spezifikation übereinstimmen.
8.2 Die oben genannte Garantie wird vom Verkäufer unter den folgenden Bedingungen gewährt:
8.2.1 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch normalen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, unsachgemäßen Gebrauch oder Änderungen oder Reparaturen an den Waren ohne Zustimmung des Verkäufers entstehen;
8.2.2 Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der obigen Garantie (oder einer anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung), wenn der Gesamtpreis für die Waren nicht bis zum Fälligkeitsdatum der Zahlung bezahlt worden ist;
8.2.3 Die obige Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, Materialien oder Ausrüstungen, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden; in diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine solche Garantie oder Gewährleistung, die der Hersteller dem Verkäufer gewährt.
8.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen und mit Ausnahme der Fälle, in denen die Waren an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt (im Sinne des Unfair Contract Terms Act von 1977), sind alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
8.4 Werden die Waren im Rahmen eines Verbrauchergeschäfts (im Sinne der Consumer Transactions (Restrictions on Statements) Order 1976) verkauft, werden die gesetzlichen Rechte des Käufers durch diese Bedingungen nicht berührt.
8.5 Eine Reklamation des Käufers, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation beruht, muss (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung verweigert) dem Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Lieferung oder (wenn der Mangel oder das Versäumnis bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung des Mangels oder Versäumnisses mitgeteilt werden. Wird die Lieferung nicht verweigert und teilt der Käufer dies dem Verkäufer nicht mit, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für den Mangel oder das Versäumnis, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären.
8.6 Wird dem Verkäufer eine gültige Reklamation in Bezug auf eine der Waren, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichteinhaltung der Spezifikation beruht, gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt, kann der Verkäufer die Waren (oder das betreffende Teil) kostenlos ersetzen oder dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis der Waren (oder einen verhältnismäßigen Teil des Preises) erstatten, wobei der Verkäufer in diesem Fall keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer übernimmt.
8.7 Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, oder der Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Verbraucherschutzgesetz von 1987 haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für entgangenen Gewinn oder für indirekte, besondere oder Folgeschäden, Kosten, Ausgaben oder sonstige Schadensersatzansprüche (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Angestellten oder Vertreter verursacht wurden), die sich aus der Lieferung der Waren ergeben (einschließlich verspäteter Lieferung oder anderweitig), Die gesamte Haftung des Verkäufers im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag übersteigt nicht den Preis der Waren, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen.
8.8 In den folgenden Fällen können die Waren an den Verkäufer zurückgegeben werden und es wird eine vollständige Rückerstattung gewährt (solange sich die Waren in demselben Zustand befinden, in dem der Verkäufer sie an den Käufer verkauft hat): (a) wenn sich herausstellt, dass die Waren nicht der Beschreibung in der Bestellung entsprechen; (b) wenn die Abmessungen (falls angegeben) wesentlich von denen abweichen, die in der Bestellung oder auf der Website des Verkäufers angegeben sind; (c) wenn ein gutgläubiger Dritter das Eigentum an den Waren für sich beansprucht (in diesem Fall müssen die Waren nicht zurückgeschickt werden, aber der Nachweis des Anspruchs sollte erbracht werden); im Fall von (a) und (b) müssen diese Waren innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf zurückgeschickt werden; danach übernimmt der Verkäufer keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer.
8.9 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig aufgrund einer Verzögerung oder eines Versäumnisses bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Waren, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gelten die folgenden Ursachen als außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegend:
8.9.1 Höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Unwetter, Feuer oder Unfall;
8.9.2 Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, innere Unruhen oder Requisition;
8.9.3 Gesetze, Beschränkungen, Verordnungen, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer staatlichen, parlamentarischen oder lokalen Behörde;
8.9.4 Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos;
8.9.5 Streiks, Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (gleichgültig, ob sie von Mitarbeitern des Verkäufers oder von Dritten ausgehen).
8.10 Der Käufer erkennt an, dass der Wert der Waren steigen und fallen kann. Weder der Verkäufer (noch ein Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers oder ein Dritter) gibt eine Garantie oder Zusicherung in Bezug auf das Investitionspotenzial der Waren ab. Der Käufer erkennt an, dass der Wert der Waren beim Verkauf (oder bei der Bewertung der Waren für Versicherungs- oder andere Zwecke) unter dem an den Verkäufer gezahlten Preis liegen kann. Der Käufer erhält möglicherweise nicht seine gesamte Investition in die Waren zurück.

9. Entschädigung
9.1 Wird gegen den Käufer geltend gemacht, dass die Waren das Patent, das Urheberrecht, das Geschmacksmuster, die Marke oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte einer anderen Person verletzen oder dass ihre Verwendung oder ihr Weiterverkauf diese Rechte verletzt, so stellt der Verkäufer den Käufer von allen Verlusten, Schäden, Kosten und Ausgaben frei, die dem Käufer im Zusammenhang mit dem Anspruch zugesprochen werden oder die er im Rahmen der Beilegung des Anspruchs gezahlt hat oder zu zahlen bereit ist, es sei denn, der Anspruch ergibt sich aus der Verwendung einer vom Käufer gelieferten Zeichnung, eines Entwurfs oder einer Spezifikation:
9.1.1 Der Verkäufer erhält die volle Kontrolle über alle Verfahren oder Verhandlungen im Zusammenhang mit der Forderung;
9.1.2 der Käufer dem Verkäufer jede angemessene Unterstützung für die Zwecke solcher Verfahren oder Verhandlungen gewährt;
9.1.3 Außer im Falle eines rechtskräftigen Schiedsspruchs darf der Käufer ohne die Zustimmung des Verkäufers (die nicht unbillig verweigert werden darf) die Forderung weder bezahlen noch akzeptieren oder einen Vergleich schließen;
9.1.4 Der Käufer unternimmt nichts, was eine Versicherungspolice oder einen Versicherungsschutz, den der Käufer in Bezug auf eine solche Verletzung hat, beeinträchtigen würde oder beeinträchtigen könnte, und diese Entschädigung gilt nicht, soweit der Käufer Beträge aus einer solchen Police oder einem solchen Versicherungsschutz zurückerhält (was der Käufer nach besten Kräften zu tun bemüht ist);
9.1.5 Der Verkäufer hat Anspruch auf alle zugunsten des Käufers zugesprochenen Schadensersatzleistungen und Kosten (falls zutreffend), die von einer anderen Partei in Bezug auf einen solchen Anspruch zu zahlen sind oder deren Zahlung mit Zustimmung des Käufers (die nicht unbillig verweigert werden darf) vereinbart wurde, und der Käufer hat dementsprechend dem Verkäufer gegenüber Rechenschaft abzulegen; und
9.1.6 Ohne Einschränkung der Pflichten des Käufers nach allgemeinem Recht kann der Verkäufer vom Käufer verlangen, dass er die Maßnahmen ergreift, die der Verkäufer in angemessener Weise verlangt, um solche Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, für die der Verkäufer den Käufer nach dieser Klausel zu entschädigen hat, zu mindern oder zu reduzieren.

10. Zahlungsunfähigkeit des Käufers
10.1 Diese Klausel 10 findet Anwendung, wenn:
10.1.1 der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen) unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); oder
10.1.2 ein Grundpfandrechtsgläubiger das Eigentum oder Vermögen des Käufers in Besitz nimmt oder ein Zwangsverwalter bestellt wird; oder
10.1.3 Der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, sie einzustellen; oder
10.1.4 Der Verkäufer hat die begründete Befürchtung, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer eintreten wird und benachrichtigt den Käufer entsprechend.
10.2 Wenn diese Klausel zutrifft, kann der Verkäufer ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, den Vertrag stornieren oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrages aussetzen, ohne dem Käufer gegenüber zu haften, und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis ungeachtet früherer Vereinbarungen oder Absprachen sofort fällig und zahlbar.

11. Exportbedingungen
11.1 Sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben alle Begriffe oder Ausdrücke, die in den Incoterms definiert sind oder denen in den Incoterms eine bestimmte Bedeutung zukommt, in diesen Bedingungen die gleiche Bedeutung.
11.2 Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, so gelten die Bestimmungen dieser Klausel 11 (vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen) ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.
11.3 Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller darauf erhobenen Abgaben, einschließlich aller Verpflichtungen zur Zahlung von Lizenzgebühren gemäß FER.
11.4 Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Waren fob des Luft- oder Seehafens des Versandes geliefert, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Mitteilung gemäß Abschnitt 32(3) des Sale of Goods Act 1979 zu machen.
11.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Waren vor dem Versand in den Räumlichkeiten des Verkäufers getestet und geprüft werden. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf Mängel an den Waren, die bei einer Inspektion nach dem Versand festgestellt werden, oder in Bezug auf Schäden während des Transports.
11.6 Die Zahlung aller dem Verkäufer geschuldeten Beträge erfolgt durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, das vom Käufer zugunsten des Verkäufers eröffnet und von einer für den Verkäufer akzeptablen Bank in London bestätigt wird, oder, falls der Verkäufer bei oder vor Annahme der Bestellung des Käufers schriftlich zugestimmt hat, auf dieses Erfordernis zu verzichten, durch Annahme eines auf den Käufer gezogenen Wechsels durch den Käufer und Aushändigung an den Verkäufer, zahlbar 60 Tage nach Sichtung an die Order des Verkäufers bei der im Wechsel angegebenen Filiale der Barclays] Bank in England, wie im Wechsel angegeben.
11.7 Der Käufer darf die Waren nicht zum Weiterverkauf in AT oder einem anderen Land anbieten, das der Verkäufer dem Käufer bei oder vor der Bestellung des Käufers mitgeteilt hat, oder die Waren an eine Person verkaufen, von der er weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass sie die Waren in einem solchen Land weiterverkaufen will.

12. Allgemeines
12.1 Mitteilungen, die gemäß diesen Bedingungen von einer Partei an die andere gerichtet werden müssen oder dürfen, sind schriftlich an den Sitz oder die Hauptniederlassung der anderen Partei oder an eine andere Adresse zu richten, die der die Mitteilung machenden Partei zu dem betreffenden Zeitpunkt gemäß dieser Bestimmung mitgeteilt wurde.
12.2 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Vertragsverletzung durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung.
12.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
12.4 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag oder dem Verkauf der Waren ergeben, werden einem Schlichtungsverfahren unterzogen, das von einem einzigen Schlichter durchgeführt wird, der einvernehmlich ernannt oder (bei Nichterfüllung) auf Antrag einer der Parteien von der CEDR gemäß deren Schlichtungsregeln benannt wird.
12.5 Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.
12.6 Folgerecht des Künstlers: Gemäß den Bestimmungen der EU-Richtlinie über das Folgerecht haften die professionellen Käufer und Verkäufer von Kunstwerken gesamtschuldnerisch für die Zahlung der betreffenden Gebühren. Wenn LESKOVARFINEART an einen anderen professionellen Kunsthändler verkauft (anders als in einer vereinbarten privaten Eigenschaft), wird ausdrücklich davon ausgegangen, dass der Käufer in jedem Fall für die Zahlung von Lizenzgebühren oder anderen Geldern in Bezug auf das Folgerecht verantwortlich ist. Diese werden in den vierteljährlichen Berichten an die zuständige Verwertungsgesellschaft angegeben und bezahlt. Wenn LESKOVARFINEART von einem anderen Kunsthändler kauft, ist diese Partei in jedem Fall auch für die Zahlung der ARR verantwortlich. Um doppelte ARR zu vermeiden, vereinbaren wir, dass bei Sendungen an andere Kunstschaffende gemäß den DACS-Sendungsregeln das Eigentum an den Endkäufer übergeht, bevor wir die Zahlung erhalten. Diese Klausel gilt nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem betreffenden Kunsthändler, wie in seinem individuellen Frachtbrief oder der ihm ausgestellten Rechnung angegeben. Um Zweifel auszuschließen, wird davon ausgegangen, dass diese Bestimmungen in Bezug auf ARR Vorrang vor allen anderen Geschäftsbedingungen anderer Verkäufer, Händler, Kunstfachleute oder Käufer haben, und die betreffende Partei muss LESKOVARFINEART („LFA“) entschädigen und schadlos halten, wenn sie es versäumt, Angelegenheiten im Zusammenhang mit ARR zu erklären oder angemessene Lizenzgebühren zu zahlen, und muss LFA von allen Ansprüchen, Kosten oder Forderungen von Verwertungsgesellschaften oder -agenturen freistellen, und sie darf kein Recht auf Beteiligung von LFA einfordern. Sollte LFA gezwungen sein, Zahlungen an eine solche Verwertungsgesellschaft oder -organisation zu leisten, weil die kaufende oder verkaufende Partei keine Lizenzgebühren angemeldet oder gezahlt hat, so ist sie verpflichtet, LFA die angemessenen Anwaltskosten für die Verteidigung in diesem Fall zu erstatten, und sie erklärt sich hiermit bereit, in einem solchen Verfahren als Beklagte aufzutreten.
12.7 Die neuen AML-Gesetze – ab Januar 2020 Neue AML-Gesetze sind jetzt in Kraft und es müssen Verfahren befolgt werden, um diese einzuhalten. Unsere Kunden müssen uns die erforderlichen Informationen mitteilen, BEVOR wir mit ihnen Geschäfte machen.

13. Rückgabepolitik: Die Rücksendung von gekauften Kunstwerken nach Ablauf von 14 Tagen ab Versand kann kostenpflichtig sein, es sei denn, die Ware entspricht nicht der Beschreibung, wie in den oben genannten Klauseln vorgesehen. Wenn Sie einen Artikel zurückgeben möchten, aber nicht aus einem der oben genannten Gründe – d.h. wenn Sie Ihre Meinung geändert haben und den Artikel nicht mehr haben möchten – teilen Sie uns dies bitte vor dem Versand mit, da wir sonst leider nicht in der Lage sind, eine Rückgabe oder Erstattung vorzunehmen.
Wenn Sie die Waren nicht innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach dem Datum, an dem wir/unser Spediteur Sie benachrichtigt haben, dass die Waren bereitstehen, abnehmen, können wir die Waren nicht zurücknehmen oder zurückerstatten, es sei denn, dieses Versäumnis ist auf eine Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch uns oder auf ein Ereignis zurückzuführen, auf das Sie keinen Einfluss haben:
13.1 Wir werden die Waren bis zur Lieferung lagern und behalten uns das Recht vor, Ihnen einen angemessenen Betrag (derzeit £5 pro Tag) in Rechnung zu stellen, um die anschließenden Lagerkosten, wie z.B. Spesen und Versicherung, zu decken; und
13.2 Wir haften Ihnen gegenüber nicht für eine verspätete Lieferung.
13.3 Im Falle einer einvernehmlichen Rückerstattung an den Käufer wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25 % des vollen Rechnungswerts zuzüglich Versandkosten erhoben.

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